Aktuelle Meldungen rund um EMF

Bundesrat gibt grünes Licht für das Greenconnector- Projekt

Datum: 05.05.06 MDU

Quelle: Die Südostschweiz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3.Mai beschlossen das Projekt der Firma Greenconnector AG in den Sachplan Übertragungsleitungen aufzunehmen. Das bedeutet, dass das Projekt nun konkretisiert werden kann. Anschliessend wird das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen die standortspezifischen Fragen behandelt werden. Geht dieses Verfahren possitiv aus, erhält die Betreiberin mit der Plangenehmigung durch das Esti (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) quasi die Baubewilligung. Im Plangenehmgungsverfahren kann sich nach Aussage von Alfred Löhrer (Bundesamt für Energie) jede Person nochmals einbringen. Auch besteht die Möglichkeit gegen den Entschluss des Esti zu rekurieren.

Das Projekt der eigens für diese Sache gegründeten Greenconnector AG, einer Tochtergesellschaft des Energiehändlers Worldenergy SA mit Sitz in Sozza, beihaltet die Umnutzung einer stillgelegten Öl- Pipeline der Oleodotto del Reno SA für eine Hochspannungs- Gleichstromübertragungsleitung (HGÜ) zwischen Sils i.D./Thusis und Verderio (I). An beiden Enden dieser Leitung sind Konverterstationen geplant, die Wechselstrom aus dem Höchstspannungsnetz gleichrichten und Gleichstrom aus der HGÜ wieder wechselrichten können.

Die IG Stopp Elektrosmog begrüsst den grenzüberschreitenden Stromtransport mittels erdverlegter HGÜ unter der Bedingung, dass damit die alpenquerdende Transportkapazität nicht erhöt wird, sondern der Stromtransport dank dieser Technologie energieeffizienter, betriebssicherer und umweltfreundlicher gelösst wird. Das bedeutet in erster Linie, dass keine weiteren konventionellen Höchstspannungsleitungen im Alpenraum gebaut werden dürfen, beinhaltet aber auch die Forderung, dass bestehende Transportkapazitäten abgebaut werden, zum Beispiel die San Bernardino Leitung rückgebaut wird.

Keines Falls darf die Auslastunge der bestehenden Überlandleitungen im Domleschg durch die neue alpenquerende Leitung zunehmen. Diese alten Freileitungen halten heute geltende Grenzwerte in nahen Wohnbauten und Arbeitsorten bei weitem nicht ein.

IGSES ist nun 12. Mitglied der VBU

Datum: 06.04.06 MDU

Quelle: interne Meldung

Am 6. April hat die Mitgliederversammlungersammlung der Vereinigung Bündner Umweltorganisationen (Pro Natura GR, WWF GR, VCS GR, Naurfreunde GR, ÄfU GR, Bergwaldprojekt, Bündner Vogelschutz, SSES Regionalgruppe, Lebendige Landquart, Pro Bernina Palü, Pro Rein Anteriur) dem Beitritt der IG Stopp Elektrosmog zum VBU einstimmig zugestimmt und den Umweltverein, der sich für eine umweltverträgliche Funk- und Elektrotechnik in Graubünden einsetzt, als 12 Vollmitglied aufgenommen.

Nebst den Vollmitgliedern unterstützt der Bündner Tierschutzverein, die Vereinigung “Oberengadin wohin?”, die oekosience, der Kantonale Fischerverein, der BKPJV, und die Schweizer Grainastiftung die VBU als Gönnermitglieder. Gönnermitglieder haben ein Antrags-, nicht aber ein Stimmrecht beim VBU.

Die einstimmige Aufnahme der IGSES in die VBU zeigt uns, dass die Elektrosmog- Problematik heute in Umweltschutzkreisen zunehmend ernstgenommen wird.

Amt für Natur und Umwelt antwortet zur Umsetzung des BG- Urteils 1A.160/2004

Datum: 04.04.06 MDU

Quelle: Antwortschreiben an die IGEW

Das Amt für Natur und Umwelt (Sachbearbeiter NISV Rene Müller), das für den Vollzug der NISV und damit auch für die Überprüfung der Standortdatenblätter für Mobilfunksendeanlagen zuständig ist, antwortet auf ein Schreiben, dass die IG Elektrosmog Witikon an alle deutschsprachigen Kantone versendet hatte, folgendermasssen:

Gemäss Art. 27 des kantonalen Umweltschutzgesetzes (KUSG, BR 820.100) muss im Kanton Graubünden vor Erteilung einer Bewilligung zum Bau oder Erweiterung eine Sendeanlage die kantonale Fachstelle, d.h. unser Amt, zwingend angehört werden. Im Rahmen dieser Anhörung wird für jedes Baugesuch eine unabhängige Berechnung vorgenommen und auch überprüft, ob im Standortdatenblatt alle Orte mit empfindlicher Nutzung berücksichtigt wurden. Die Ergebnisse der Prüfung werden detailliert in einem Fachbericht zuhanden der Baubewilligungsbehörde dargelegt.

Bei der Umsetzung der NISV in der Beurteilung von Baugesuchen orientiert sich der Kanton Graubünden wie andere Kantone an den gesetzlichen Vorgaben und an den ergänzenden Empfehlungen des BAFU (früher BUWAL). Das BAFU ist gestützt auf Art. 12 Abs. 2 NISV dafür zuständig, geeignete Mess- und Berechnungsmethoden zu empfehlen. Sache der kantonalen und kommunalen Fachstellen ist es, die NIS verursachenden Anlagen mit den vom Bundesamt (BAFU) empfohlenen Methoden zu beurteilen und für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen.

Zu der von Ihrer Organisation (AdR. IGWE) angesprochenen Thematik hat das BAFU auf das Bundesgerichtsurteil 1 A.160/2004 (Bolligen) hin zusammen mit dem BAKOM, Vertretern von kantonalen NIS- Fachstellen und Netzbetreibern ein Qualitätssicherungssystem erarbeitet. Gemäss BAFU ist dieses System geeignet (AdR. Softwarelösung der Betreiber, die einmal pro Tag die Sendekennwerte wie Sendeleistung und Abstrahlwinkel registriert - sehen Sie dazu auch unsere Meldung vom 16.1.06 "Kontrollsoftware statt überprüfbare bauliche Vorkehrungen"), die Anforderungen des Bundesgerichtsentscheides Bolligen zu erfüllen. Auch in der Beurteilung unseres Amtes stellt das vom BAFU mit Rundschreiben vom 16. Januar 2006 empfohlene Vorgehen die Anforderungen des Bundesgerichtsentscheides Bolligen aus heutiger Sicht auf sinnvolle Weise sicher.

Solange das Bundesgericht nicht in einem weiteren Urteil, das wohl in nächster Zukunft erwartet werden darf, zu einer anderen Beurteilung gelangt, sieht unser Amt keine Veranlassung, die vom BAFU empfohlenen Grundlagen in Zweifel zu ziehen.

Anmerkung der IGSES: Nicht alle Verantwortlichen teilen die Auffassung des ANU Graubünden, erachten die Softwarlösung, die ab nächstem Jahr verfügbaren sein soll, als unzureichend und bewilligen deshalb weiterhin keine Mobilfunkanlagen!

915 MHz GSM-Mikrowellen induziert Veränderungen bei der Genexpression

Datum: 12.03.06 MDU

Quelle: EMF-Portal

Die schwedischen Forscher Belyaev, Koch, Terenius, Roxstrom-Lindquist, Malmgren, H Sommer, Salford und Persson untersuchten an Ratten, ob eine Exposition des Gehirns bei GSM- Mikrowellen DNA-Strangbrüche, Veränderungen in der Chromatin-Konformation und in der Genexpression hervorruft. Die Autoren berichten, dass sie GSM-Mikrowellen bei 915 MHz keine DNA-Doppelstrangbrüche oder Veränderungen in der Chromatin-Konformation fanden, dass sie aber eine Beinflussung der Genexpression (Prozess der Umsetzung genetischer Information in RNA oder Proteine) in Gehirn-Zellen der Ratte klar beobachten konnten.

Im Kleinhirn aller exponierten Tiere wurden 11 Gene um das 1,34-2,74-fache hochreguliert und ein Gen um das 0,48-fache runterreguliert. Die induzierten Gene kodierten für Proteine mit verschiedenen Funktionen, einschliesslich der Neurotransmitter-Regulation, Blut-Hirn-Schranke und Melatonin-Produktion.

Da die athermischen Wirkungen von Mikrowellen von vielen physikalischen und biologischen Variablen abhängig zu sein scheinen, sollten die Ergebnisse dieser Untersuchung mit Sorgfalt mit anderen Studien verglichen werden werden, da dort diese Variablen unterschiedlich sind.

Infoportal erholungsorte.ch

Datum: 02.03.06 MDU

Quelle: www.erholungsorte.ch

Auf Initiative der IG Stopp Elektrosmog wurde nun das Projekt erholungsorte.ch ins Leben gerufen.

Das Projekt hat das Ziel, Anbieter von elektrosmogarmen Gästezimmern und Ferienwohnungen zu motivieren, ihr Angebot messtechnisch überprüfen zu lassen und Gästen, die auf (elektro)stressfreie Urlaubsorte achten, über das Projekt erholungsorte.ch anzubieten.


Schweizer TNO- Anschlussstudie wartet auf Publikation

Datum: 12.02.06 MDU

Quelle: Forschungsstiftung Mobilkommunikation

Gemäss einer Stellungsnahme des Studienkonsortiums, vertreten durch PD Dr. Peter Achermann (Institut für Pharmakologie und Toxikologie, Uni Zürich), Prof. Niels Kuster (IT’IS) und Dr. Martin Röösli (Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Uni Bern), wurde die TNO- Anschlussstudie, welche zum Ziel hatte, den Einfluss von UMTS-Strahlung auf das subjektive Wohlbefinden und kognitive Funktionen beim Menschen zu untersuchen, wie geplant Ende 2005 abgeschlossen und als Manuskript einer Fachzeitschrift zur Publikation eingereicht.

Die eingereichten Manuskripte werden vor der Veröffentlichung einer Begutachtung (engl. „Peer-review“) durch zwei oder drei Fachleute („Peers“) des betreffenden Fachgebietes unterzogen. Die Peers überprüfen die Plausibilität der Arbeit und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards und entscheiden, ob das Manuskript in der gegebenen Form abgelehnt werden muss oder als Fachartikel (Paper) veröffentlicht werden kann. Üblicherweise werden von den Peers auch zusätzliche Informationen und Nachbesserungen am Manuskript verlangt. Den Autoren wird dann die Gelegenheit zur Überarbeitung, bzw. bei fachlichen Zweifeln zur Gegendarstellung gegeben. Erst nach der Überarbeitung fällt die endgültige Entscheidung durch die Fachzeitschrift, ob das Manuskript publiziert wird. Aufwand und Dauer der Peer-review sind aufgrund dieses Verfahrens im Voraus nur schwer abschätzbar. In der Regel dauert der Prozess - von der Einreichung des Manuskripts bis zur Publikation des Papers - mehrere Monate.


Erster Schweizer Eintrag auf funkloch.info

Datum: 11.02.06 MDU

Quelle: www.funkloch.info

Als erstes Objekt aus der Schweiz konnte eine elektrosmogarme Wohnung im Domleschg (GR) im Internetportal funkloch.info aufgenommen werden. Die 3 Zimmer Ferienwohnung, die von Frau Claire Hauser- Pult in Paspels angeboten wird, eignet sich vorzüglich als Erholungsort für Elektrosensible. Aber auch allen anderen Feriengästen bietet die Ferienwohnung mit feldarmer Elektroinstallation und sehr geringer Funkbelastung dank fehlendem Elektrostress und Lärmbelastung an sonniger Lage echte Erholung.


Kontrollsoftware statt überprüfbare bauliche Vorkehrungen

Datum: 16.01.06 MDU

Quelle: BAFU

Das Bundesamt für Umwelt BAFU (ehemals BUWAL) empfiehlt eine softwarebasierende Lösung der Mobilfunkbetreiber für eine verbesserte Kontrolle von Mobilfunksendeanlagen. Das Qualitätssicherungssystem soll die ständige Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte gewährleisten. Drei Netzbetreiber haben sich verpflichtet, dieses System bis Ende 2006 bei neuen, wie auch bei bestehenden endern einzuführen.

Das BAFU empfiehlt nun die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) auf den Steuerzentralen der Netzbetreiber, als Lösung gegen ein mögliche überhöte Sendeleistungen. Die Daten soll durch eine unabhängige Stelle periodisch überprüft und beglaubigt werden. In einer Datenbank werden die eingestellten Werte für die Sendeleistung und -richtung täglich mit den bewilligten verglichen. Überschreitungen müssen innert 24 Stunden behoben werden. Die Vollzugsbehörden werden über alle allfälligen Überschreitungen informiert und haben zur Kontrolle auch eine uneingeschränkte Einsicht in die Datenbank.

Dieses System soll die Unsicherheit über die benutzte Sendeleistungen ausräume, auf das im Bundesgerichtsentscheid 1A.160/2004 hingewiesen wurde. Das Gericht hielt dabei fest, dass die Sendeleistung der Mobilfunkstationen vom Netzbetreiber mittels Fernsteuerung reguliert werden kann, allerdings nur bis zur Maximalleistung der verwendeten Senderendstufen (vgl. BGE 128 II 378 E. 4.2 S. 380). Ist die im Standortdatenblatt deklarierte ERP niedriger als die maximale Strahlungsleistung der Anlage, so besteht keine Gewähr dafür, dass die Grenzwerte im Betrieb tatsächlich eingehalten werden, da die Strahlungsleistung jederzeit mittels Fernsteuerung erhöht werden könnte. Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben jedoch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird.

Das BEFU empfiehlt nun aber ledigich eine Überwachungssoftware, dessen 100% Zuverlässigkeit wohl kaum nachgewiesen ist, an Stelle der vom Bundesgerich geforderten überprüfbaren baulichen Vorkehrungen. Unklar ist weiter die Überprüfbarkeit der anlagespezifischen Parameter in der Software mit den tatsächlichen Gegebenheiten bei der jeweiligen Sendeanlage und der Schutz vor Manipulationen an der Software, die zu einer falschen Bewertung der Sendeleistung führen könnte.

Das BAFU ist der Ansicht, dass mit dieser Lösung die Bewilligung von Mobilfunkanlagen nun wieder möglich ist - viele Bürgen werden dieser Lösung kaum trauen, denn es ist davon auszugehen, dass die eingesetzte Software nicht fehlerfrei ist und auch manipuluiert werden kann.

Es werden wohl wieder die Gerichte entscheiden, ob mit dieser betreiberfreundlichen Lösung das schutzwürdiges Interesse der Anwohner gewahrt wird.


Wissen schaffen oder Hirnwäsche?

Datum: 15.01.06 MDU

Quelle: Forschungsstiftung Mobilkommunikation - WISSEN SCHAFFEN

Die Forschungsstiftung Mobilkommunikation und die Baudirektion des Kantons Zürich (kantonale NIS-Fachstelle) wollen nach ihrer Aussage mit dem Weiterbildungskurs Mobilfunk sachlich, verständlich und wertneutral den Stand des Wissens vermitteln. Der eintägige Kurs am 20.03.06 im ETH Zentrum in Zürich, der die Teilnehmer 300.Fr. kostet, wird unter dem Motto WISSEN SCHAFFEN verkauft.

Auf der Referentliste sind folgende Personen zu finden: Gregor Dürrenberger (Forschungsstiftung Mobilkommunikation), Conrad Engler (advocacy ag, Kommunikationsberater, Dozent am Schweiz. PR Institut), Nicole Heuberger (Forschungsstiftung Mobilkommunikation), Herbert Limacher (Baudirektion Kanton Zürich, Leiter Fachstelle NIS), Katrin Meier (Stiftung Risiko-Dialog, Leiterin Bereich Kommunikationstechnologien), Markus Riederer (BAKOM, Fachstelle EMV).

Die Referen lassen auf eine ausgesprochen mobilfunkfreundliche Veranstaltung schliessen.


Schützen antioxidative Vitamine vor Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlung?

Datum: 14.01.06 MDU

Quelle: SGS Institut Fresenius

Vitamine gehören zu den Nährstoffen, die unser Körper täglich braucht. Mit Ausnahme von Vitamin D kann der Körper diese jedoch nicht selbst produzieren, ist also auf die externe Zufuhr angewiesen. Alle 13 Vitamine sind lebensnotwendig, aber vier davon haben große zusätzliche Bedeutung: Provitamin A bzw. Beta-Carotin, die Vitamine C und E sowie Folsäure wirken neben bestimmten Enzymen und Mineralstoffen antioxidativ, d. h., sie schützen Körperzellen vor aggressiven Freien Radikalen. Diese Moleküle können Zellmembranen und die Erbsubstanz (DNS) schädigen und gelten als Auslöser schwerer chronischer Krankheiten wie Arteriosklerose, Rheuma oder Krebs.

Mikrowellenstrahlung, vor allem jene mit ausgeprägter pulsartigen Amplitutenmodulation, stehen in Verdacht eine oxidative Wirkung zu haben.

Laut SGS Institut Fresenius, Taunusstein, liefert eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst und Gemüse ausreichend Antioxidanzien. Für Menschen mit einseitiger Kost oder erhöhtem Vitaminbedarf könne jedoch eine Nahrungsergänzung mit handelsüblichen Vitaminpräparaten sinnvoll sein.

Sauerstoff ist lebenswichtig. Trotzdem sollen etwa fünf Prozent des vom Stoffwechsel verarbeiteten Sauerstoffs zu aggressiven Sauerstoffverbindungen - den so genannten Freien Radikalen - umgewandelt werden. Zusätzliche Freie Radikale entstehen u. a. durch Umweltbelastungen - Ozon, UV-B-Strahlung, Abgase -, Nikotin, Alkohol, Stress, Medikamente oder starke körperliche Anstrengung. Der Körper verfügt zwar über umfangreiche antioxidative Mechanismen, um Schädigungen zu verhindern bzw. zu reparieren. Sie reichen jedoch nicht in jedem Fall für einen umfassenden Schutz aus. Nach der Entdeckung der Freien Radikale und der durch sie ausgelösten Gesundheitsrisiken haben Wissenschaftler nach Gegenmitteln geforscht und durch zahlreiche Studien Hinweise darauf gefunden, dass einige Vitamine, Enzyme und Mineralstoffe die Körperzellen vor den aggressiven Sauerstoffverbindungen schützen können.

Die vier Vitamine A, C, E und Folsäure haben über den Zellschutz hinaus wichtige Funktionen im menschlichen Stoffwechsel: Vitamin A mit dem Provitamin Beta-Carotin unterstützt vor allem Augen und Sehvermögen. Es ist vor allem in Leber, Milchprodukten, Eiern, grünem, rotem und gelbem Gemüse und Obst enthalten. Vitamin C stärkt das Immunsystem und ist unentbehrlich beim Aufbau von Bindegewebe, Haut, Knochen und Zähnen. Schwarze Johannisbeeren, Zitrusfrüchte, Paprika, Kartoffeln und Leber sind wichtige Vitamin-C-Lieferanten. Mit Vitamin E, das fast ausschließlich dem Zellschutz dient, ist ausreichend versorgt, wer Keimöle, Pflanzensamen, Vollkornprodukte, Eier und Fisch verzehrt. Folsäure schließlich fördert die Blut- und Zellbildung. Grünes Blattgemüse, Leber, Eier, Vollkornprodukte, Sojabohnen, Rote Bete und Nüsse sind die Hauptquellen.

Gesunde Menschen mit durchschnittlicher Belastung durch Freie Radikale können eine ausreichende Versorgung mit Antioxidanzien leicht durch ausgewogene Mischkost mit viel Frischprodukten, vor allem Obst und Gemüse, sicherstellen. Die zusätzliche Aufnahme von gängigen Multivitaminpräparaten kann jedoch sinnvoll sein für Menschen mit einseitiger Ernährung oder in besonderen Lebenssituationen. Dies sind vor allem Heranwachsende, Schwangere und Stillende, Suchtkranke, Sportler sowie ältere und kranke Menschen. Die Fachleute von SGS Institut Fresenius warnen aber vor Überdosierung: Die Aufnahme von antioxidativen und anderen Vitaminen und Mineralstoffen über den tatsächlichen Bedarf hinaus nach dem Motto „Viel hilft viel“ sei nutzlos, teuer und in manchen Fällen sogar kontraproduktiv. Denn hohe Überdosierung könne wiederum Gesundheitsstörungen verursachen.


Österreichisches Gesundheitsministerium warnt!

Datum: 02.01.06 MDU

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

Bei einer Pressenkonferenz zum Thema: Wie gefährlich sind Handystrahlen wirklich? forderten Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, der Präsident des Obersten Sanitätsrates, Univ. Prof. Dr. Ernst Wolner und Univ. Prof. Dr. Michael Kundi vom Institut für Umwelthygiene der Medizinischen Universität Wien, einen vernünftigen Umgang in der Verwendung von Handys.

Da dieses Thema in der Öffentlichkeit und auch unter Wissenschaftlern/innen sehr kontroversiell diskutiert wird, hat Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat den Obersten Sanitätsrat beauftragt, eine aktuelle Bewertung der Standpunkte vorzunehmen. Der Oberste Sanitätsrat hatte sich bereits 2002 mit dieser Materie auseinandergesetzt.

Nach den vorliegenden Ergebnissen ist eine Gesundheitsschädigung durch Handys derzeit nicht bewiesen, aber kann auch nicht ausgeschlossen werden.

Gesundheitsministerin und Experten plädierten dafür, vorsorglich bei der Verwendung von Mobiltelefonen umzugehen. Der Oberste Sanitätsrat hat daher gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium einige Empfehlungen in Form von Tipps im Umgang mit dem Handy formuliert. Diese Empfehlungen gelten besonders für Kinder und Jugendliche, so die Gesundheitsministerin. Die Tipps will sie daher unter anderem auch in Schulen auflegen.